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   BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21   

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https://dejure.org/2023,20568
BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21 (https://dejure.org/2023,20568)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2023 - V ZR 215/21 (https://dejure.org/2023,20568)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21 (https://dejure.org/2023,20568)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § ... 167 ZPO, §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 5 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 559 ZPO, § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 28 WEG, § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG, § 28 Abs. 3 WEG, §§ 887 ff. ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG a. F. §§ 23, 26, 28, 46
    WEG: Anfechtung eines sog. "Aufforderungsbeschlusses"

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe der Zustellanschrift); Prüfung von formellen Beschlussmängeln im Rahmen einer gegen einen Aufforderungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zustellung einer Anfechtungsklage als demnächst gem § 167 ZPO bei zunächst falscher Adressangabe und anschließender verzögerter Zustellung durch das Gericht

  • rewis.io
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Majorisierung bei der Verwalterwahl durch Mehrheitseigentümer, Wahl eines "Laien-Verwalters"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe der Zustellanschrift); Prüfung von formellen Beschlussmängeln im Rahmen einer gegen einen Aufforderungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss bestimmter Nutzungen oder baulicher Veränderungen per Beschluss?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Majorisierung bei Bestellung des Mehrheitseigentümers zum Verwalter gegen den Willen der Minderheit

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Verbote und Gebote durch Beschluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Majorisierung bei der Verwalterbestellung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Majorisierung bei der Verwalterbestellung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Aufforderungsbeschluss": Möglichkeit und Anfechtung (IMR 2023, 412)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler des Gerichts: Demnächstige Zustellung? (IMR 2023, 426)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2945
  • MDR 2023, 1372
  • DNotZ 2023, 937
  • NZM 2023, 730
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    (1) Richtig weist die Revision zwar darauf hin, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Begründung von Leistungspflichten außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten verneint (vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 f.).

    In dem Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren ist das Gericht an eine in dem Aufforderungsbeschluss niedergelegte Auffassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gebunden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 12; Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 12).

  • KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08

    Wohnungseigentum: Auslegung eines Beschlusses über die Begründung von

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen; daraus kann bei objektiv-normativer Auslegung nicht auf die Intention geschlossen werden, Unterlassungs- oder Leistungsverpflichtungen konstitutiv zu begründen und auf diese Weise einen nichtigen Beschluss zu fassen (vgl. KG, ZWE 2010, 186, 187; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 436).

    Ob ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch besteht, ist in einem gegebenenfalls anzustrengenden Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren zu klären, sollte sich der von der Aufforderung betroffene Wohnungseigentümer weiterhin entgegen der Mehrheitsauffassung verhalten oder die bauliche Veränderung nicht beseitigen (vgl. Schmidt-Räntsch in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl. 2020, § 15 Rn. 40; KG, ZWE 2010, 186, 187; LG Berlin, ZMR 2019, 537 Rn. 29).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).

    Soweit die Entscheidung des Senats vom 15. Januar 2010 (V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10) anders zu verstehen ist, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen wird darauf abgestellt, um wie viele Tage sich der ohnehin für die Zustellung erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit der Partei verzögert hat (vgl. nur Senat, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 5 mwN).

    Weitere der Klägerin zuzurechnende Verzögerungen, etwa mit Blick auf die Anforderung und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, sind nicht zu verzeichnen (vgl. zur Berechnung Senat, Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 9; Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16, NJW-RR 2018, 461 Rn. 14).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Dies wäre keine Jahresabrechnung im Sinne von § 28 Abs. 3 WEG aF (vgl. zu den darauf bezogenen Anforderungen Senat, Urteil vom 4. Dezember 2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127 Rn. 10).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Bei gebotener objektiver Auslegung, bei der es maßgebend darauf ankommt, wie ein Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist, enthält dieser Beschluss durchführbare Regelungen und weist keine inneren Widersprüche auf (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, NJW 2015, 549 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Sie können einzelnen Wohnungseigentümern dabei nicht nur rechtlich unbedenklich eine Frist zur Herbeiführung des als rechtmäßig erachteten Zustands setzen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 17), sondern auch allgemein eine Aufforderung zur Unterlassung oder Beseitigung aussprechen.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    (1) Richtig weist die Revision zwar darauf hin, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Begründung von Leistungspflichten außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten verneint (vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11; Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 10 f.).
  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    Es kann nämlich nicht angenommen werden, dass die Wohnungseigentümer eine nicht ihrer Beschlusskompetenz unterliegende Unterlassungs- oder Leistungspflicht eines anderen Wohnungseigentümers mit konstitutiver Wirkung begründen und auf diese Weise einen nach der Rechtsprechung des Senats nichtigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, ZWE 2015, 335 Rn. 28), dessen Inhalt mit Blick auf die Durchsetzung der Unterlassungs- oder Leistungs- bzw. Beseitigungspflicht mangels Titulierung nicht einmal vollstreckbar wäre (vgl. Hogenschurz in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 20 Rn. 108).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
    In dem Unterlassungs- oder Beseitigungsverfahren ist das Gericht an eine in dem Aufforderungsbeschluss niedergelegte Auffassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gebunden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 12; Urteil vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 12).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 288/19

    Verlangen der unmittelbar anteiligen Erstattung der Aufwendungen eines

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

  • BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19

    Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die

  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 2/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang im Rahmen

  • BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22

    Gleicher Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage auch nach

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

  • BGH, 22.07.2011 - V ZR 245/09

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für eine

  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 204/13

    Zwangsverwaltervergütung: Einbeziehung der Einspeisevergütung aus einer

  • BGH, 02.02.2022 - XII ZB 530/21

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers zur Einlegung der Beschwerde im Namen des

  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Das Berufungsgericht nimmt in seinem Urteil das Protokoll der Eigentümerversammlung konkret in Bezug (vgl. dazu etwa Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 15).

    b) Geboten ist eine objektive Auslegung, bei der es maßgebend darauf ankommt, wie ein Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 19; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 mwN).

  • KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten)

    Etwas anderes besagt auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2023 nicht, wonach allein die Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen sind, auch wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung in Form einer fehlerhaften Angabe der Zustellanschrift vorausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 6).

    Dies zugrunde gelegt, ist für die Berechnung der auf der fehlerhaften Angabe der Zustellanschrift beruhenden Verzögerung der Zeitpunkt des gescheiterten Zustellungsversuchs von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 7, 8; BGH, Urteil vom 12.09.2019, IX ZR 262/18, NZG 2020, 70 Rn. 23).

    Das überobligatorische Tätigwerden des Richters kompensiert nicht die vorangegangene der Klägerin zuzurechnende Verzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 8).

  • LG München I, 13.12.2023 - 1 S 3566/23

    Überschreitung des Gartensondernutzungsrechts durch Bebauung mit Gartenhaus

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 21.07.2023, Az: V ZR 215/21 - Rechtsprechungsänderung zum "Aufforderungsbeschluss" - Majorisierung (so NJW 2023, 1945) klargestellt, dass eine Auslegung als Aufforderungsbeschluss nächstliegend ist.

    Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen; daraus kann bei objektiv-normativer Auslegung nicht auf die Intention geschlossen werden, Unterlassungs- oder Leistungsverpflichtungen konstitutivzu begründen und auf diese Weise einen nichtigen Beschluss zu fassen (BGH, 21.07.2023, Az: VZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 21, beck-online).

  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 13 S 54/23

    Balkonkraftwerke sind nicht privilegiert!

    Im Rahmen des hier vorliegenden Beschlusses über die Durchsetzung des Rückbaus der Solaranlage an dem Balkon des Klägers sind vor allem formelle Mängel zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 21.07.2023 - V ZR 215/21, NZM 2023, 730, 732, Rn. 22).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2024 - 13 S 53/23

    Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens!

    Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (BGH NJW 2023, 2945).
  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 20/23

    Was genehmigt werden soll, muss vor Beschlussfassung feststehen!

    " (vgl. dazu jüngst nur BGH, NJW 2023, 2945).
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